Die IKT-Richtlinie Schulen ist eine zentrale Fördergrundlage des Landes Sachsen-Anhalt für die digitale Ausstattung von Schulen. Auf ihrer Basis können Schulträger Fördermittel für Hardware, Netzwerktechnik und schulische IT-Dienste beantragen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Förderverfahrens ist die Qualitätssicherung durch das Landesschulamt. Im Rahmen der Antragstellung werden die medienpädagogischen Konzepte der Schulen fachlich geprüft und bewertet. Dabei wird eingeschätzt, inwieweit pädagogische Ziele, Unterrichtsentwicklung und der geplante Einsatz digitaler Technik schlüssig aufeinander abgestimmt sind. Diese Bewertung fließt in die Bepunktung der Anträge ein und beeinflusst damit die Bewilligungschancen sowie die Möglichkeit weiterer Förderungen.
Die Förderung orientiert sich an den IT-Leitlinien des Landes Sachsen-Anhalt und zielt darauf ab, zeitgemäße, tragfähige und gut administrierbare IT-Strukturen an Schulen aufzubauen. Gefördert werden sowohl mobile und stationäre Endgeräte als auch Netzwerke, Server- und Plattformlösungen.
Die fachliche und formale Abwicklung der Förderung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, die Schulträger bei der Antragstellung begleitet und berät.
Ansprechpartnerin für die IKT-Förderung an Schulen:
Verena Gehrke – IKT an Schulen, Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Telefon: 0391 28987 1818